29.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/36
Beschluss des Gerichts vom 30. April 2015 — EEB/Europäische Kommission
(Rechtssache T-250/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Schriftwechsel zwischen der Kommission und zwei Mitgliedstaaten über die Durchführung eines nationalen Übergangsplans in Anwendung der Richtlinie 2010/75/EU - Stillschweigende Zugangsverweigerung - Erledigung - Neue Anträge - Unzulässigkeit))
(2015/C 213/60)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: European Environmental Bureau (EEB) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: C. Stothers, Solicitor, und Rechtsanwälte M. Van Kerckhove und C. Simphal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2014, in der diese den Zugang zu Dokumenten der Republik Bulgarien und der Tschechischen Republik verweigert hat.
Tenor
1.
Der Klageantrag des European Environmental Bureau (EEB) auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13. Februar 2014, mit der diese den Zugang zu Dokumenten der Republik Bulgarien und der Tschechischen Republik verweigert hat, ist erledigt.
2.
Der vom EBB gestellte Schadensersatzantrag wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
3.
Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des EBB.
(1) ABl. C 194 vom 24.6.2014.
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