18.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 121/29
Beschluss des Gerichts vom 14. Februar 2017 — Helbrecht/EUIPO — Lenci Calzature (SportEyes)
(Rechtssache T-333/14) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichtigerklärung der älteren Bildmarke, auf die sich die angefochtene Entscheidung stützt - Erledigung))
(2017/C 121/42)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Andreas Helbrecht (Hilden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. König)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: M. Rajh)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Lenci Calzature SpA (Turchetto-Montecarlo, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Celluprica und F. Fischetti)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Februar 2014 (Sache R 830/2013-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Lenci Calzature und Herrn Helbrecht
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Lenci Calzature SpA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Andreas Helbrecht. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 235 vom 21.7.2014.
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