23.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 96/20
Beschluss des Gerichts vom 27. Januar 2015 — UNIC/Kommission
(Rechtssache T-338/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Aktionen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern - Allgemeine Zollpräferenzen für Rohhäute und halb verarbeitetes Leder mit Ursprung in Indien, Pakistan und Äthiopien - Ablehnung des Antrags auf vorübergehende Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit))
(2015/C 096/26)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Unione nazionale industria conciaria (UNIC) (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Fratini und M. Bottino)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. De Meester und D. Recchia)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 19. März 2014 an die Klägerin, mit dem deren Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der zugunsten der Republik Indien, der Islamischen Republik Pakistan und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien auf Rohhäute und halb verarbeitetes Leder gewährten allgemeinen Zollpräferenzregelungen abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Streithilfeantrag der Italienischen Republik hat sich erledigt.
3.
Die Unione nazionale industria conciaria (UNIC) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
(1) ABl. C 212 vom 7.7.2014.
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