16.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 56/21
Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2014 — CR/Parlament und Rat
(Rechtssache T-342/14 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Rückforderung zuviel gezahlter Beträge - Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 85 Abs. 2 des Statuts - Rechtssicherheit - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))
(2015/C 056/30)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: CR (Malling, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebello-Demogeot und E. Taneva) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Bauer und A. Bisch, dann M. Bauer und E. Rebasti)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 12. März 2014, CR/Parlament (F-128/12, SlgÖD, EU:F:2014:38), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
CR trägt seine eigenen Kosten sowie diejenigen, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 212 vom 7.7.2014.
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