12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/44
Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2016 — Yanukovych/Rat
(Rechtssache T-347/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Aufnahme des Namens des Klägers - Anpassung der Anträge - Tod des Klägers - Unzulässigkeit - Nachweis der sachlichen Richtigkeit der Aufnahme in die Liste - Offensichtlich begründete Klage))
(2016/C 335/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Olga Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Viktor Viktorovych Yanukovych (Kiew, Ukraine) (Prozessbevollmächtigter: T. Beazley, QC)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Finnegan und J.-P. Hix, dann J.-P. Hix und P. Mahnič Bruni)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Bartelt und D. Gauci)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2014, L 66, S. 26) in der durch den Durchführungsbeschluss 2014/216/GASP des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2014/119 (ABl. 2014, L 111, S. 91) geänderten Fassung sowie der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2014, L 66, S. 1) in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 381/2014 des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung der Verordnung Nr. 208/2014 (ABl. 2014, L 111, S. 33) geänderten Fassung und zum anderen des Beschlusses (GASP) 2015/143 des Rates vom 29. Januar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119 (ABl. 2015, L 24, S. 16) und der Verordnung (EU) 2015/138 des Rates vom 29. Januar 2015 zur Änderung der Verordnung Nr. 208/2014 (ABl. 2015, L 24, S. 1) sowie des Beschlusses (GASP) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119 (ABl. 2015, L 62, S. 25) und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/357 des Rates vom 5. März 2015 zur Durchführung der Verordnung Nr. 208/2014 (ABl. 2015, L 62, S. 1), soweit diese Rechtsakte Herrn Viktorovych Yanukovych betreffen
Tenor
1.
Der Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine und die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine werden in ihren ursprünglichen Fassungen aufgehoben, soweit sie Herrn Viktor Viktorovych Yanukovych betreffen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Hinsichtlich des in der Klageschrift formulierten Antrags auf Nichtigerklärung trägt der Rat der Europäischen Union neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Frau Olga Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Herrn Viktorovych Yanukovych.
4.
Hinsichtlich des im Schriftsatz zur Anpassung der Klageanträge gestellten Antrags auf Nichtigerklärung trägt Frau Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Herrn Viktorovych Yanukovych neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates.
5.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 253 vom 4.8.2014.
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