23.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 389/56
Beschluss des Gerichts vom 5. Oktober 2015 — Arvanitis u. a./Parlament u. a.
(Rechtssache T-350/14) (1)
((Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Einstellung der Tätigkeit der Olympiaki Aeroporia [OA] - Schaden, der den Zeitbediensteten von OA durch die Untätigkeit der Beklagten entstanden sein und in der fehlenden Gewährleistung der Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften anlässlich ihrer Entlassung bestehen soll - Keine genauen Angaben zum Kausalzusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem Verhalten der Beklagten - Unzulässigkeit))
(2015/C 389/64)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Athanasios Arvanitis (Rhodos, Griechenland) und 47 weitere im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Papadimitriou)
Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Visaggio und A. Troupiotis), Europäischer Rat, Euro-Gruppe, Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. de Gregorio Merino und M. Balta), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und M. Konstantinidis) und Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: P. Papapaschalis und P. Senkovic)
Gegenstand
Klage auf Feststellung, dass die Beklagten es rechtswidrig unterlassen haben, zu gewährleisten, dass bei der Entlassung der Kläger bestimmte unionsrechtliche Vorschriften ordnungsgemäß angewandt werden, und auf Ersatz des Schadens, der den Klägern durch diese Untätigkeit und die von den griechischen Stellen im Anschluss an bestimmte Beschlüsse der Kommission, der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank ergriffenen Maßnahmen entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Athanasios Arvanitis und die 47 weiteren im Anhang des vorliegenden Beschlusses namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.
(1) ABl. C 439 vom 8.12.2014.
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