11.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/28
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. März 2015 — Europower/Kommission
(Rechtssache T-383/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungsverfahren - Errichtung und Wartung einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlage - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit))
(2015/C 155/33)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Europower SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Cocco und L. Salomoni)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbvollmächtigte: L. Cappelletti, L. Di Paolo und F. Moro)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs, im Wesentlichen, des Beschlusses vom 3. April 2014, mit dem die Kommission das von Europower im Rahmen der Ausschreibung JRC IPR 2013 C04 0031 OC über die Errichtung und Wartung einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlage mit Gasturbine am Standort Ispra (Italien) der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Kommission (ABl. 2013/S 137-237146) abgegebene Angebot abgelehnt und den Auftrag an die CPL Concordia vergeben hat, und infolgedessen aller nachfolgenden Entscheidungen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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