22.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/34
Beschluss des Gerichts vom 10. Juni 2016 — Klymenko/Rat
(Rechtssache T-494/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Aufnahme des Namens des Klägers - Klagefrist - Zulässigkeit - Nachweis der sachlichen Richtigkeit der Aufnahme in die Liste - Offensichtlich begründete Klage))
(2016/C 305/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Oleksandr Klymenko (Kiev, Ukraine) (Prozessbevollmächtigte: M. Shaw, QC, und I. Quirk, Barrister)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und J.-P. Hix)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2014/216/GASP des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2014, L 111, S. 91) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 381/2014 des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2014, L 111, S. 33), soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen
Tenor
1.
Der Durchführungsbeschluss 2014/216/GASP des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 381/2014 des Rates vom 14. April 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine werden für nichtig erklärt, soweit sie Herrn Klymenko betreffen.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Herrn Klymenko.
(1) ABl. C 292 vom 1.9.2014.
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