13.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 228/13
Beschluss des Gerichts vom 18. Mai 2015 — Ackermann Saatzucht u. a./Parlament und Rat
(Rechtssache T-559/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Verordnung [EU] Nr. 511/2014 - Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2015/C 228/16)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Ackermann Saatzucht GmbH & Co. KG (Irlbach, Deutschland) und die weiteren Klägerinnen, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. de Jong, P. Vlaemminck und B. Van Vooren)
Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Visaggio, J. Rodrigues und R. Van de Westelaken) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Moore und M. Simm)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (ABl. L 150, S. 59)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Streithilfeantrag der European Seed Association (ESA) ist erledigt.
3.
Die Ackermann Saatzucht GmbH & Co. KG und die weiteren Klägerinnen, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014.
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