16.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/30
Beschluss des Gerichts vom 17. Juli 2015 — EEB/Kommission
(Rechtssache T-565/14) (1)
((Umwelt - Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 - Beschluss der Kommission über einen von Polen mitgeteilten nationalen Übergangsplan nach Art. 32 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen - Ablehnung einer internen Überprüfung - Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls - Übereinkommen von Aarhus - Klagefrist - Verspätung - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2015/C 381/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: European Environmental Bureau (EEB) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Podskalská)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 804 endg. der Kommission vom 17. Februar 2014 über einen von der Republik Polen mitgeteilten nationalen Übergangsplan nach Art. 32 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und auf Nichtigerklärung des Beschlusses Ares (2014) 1915757 der Kommission vom 12. Juni 2014, mit dem der Antrag des Klägers, der darauf gerichtet war, dass die Kommission ihren Beschluss vom 17. Februar 2014 überprüft, als unzulässig zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Streithilfeanträge des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und der Republik Polen sind erledigt.
3.
Das European Environmental Bureau (EEB) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
4.
Das EEB, die Kommission, der Rat, das Parlament und die Republik Polen tragen jeweils ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Streithilfeanträgen.
(1) ABl. C 395 vom 10.11.2014.
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