2.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/43
Beschluss des Gerichts vom 15. März 2016 — Larymnis Larko/Kommission
(Rechtssache T-576/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Privatisierung - Maßnahmen zur Unterstützung einer Schuldnerin der Klägerin - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit))
(2016/C 156/57)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Elliniki Metalleftiki kai Metallourgiki Larymnis Larko AE (Kallithea, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Koulouris)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar im Beistand von Rechtsanwalt V. Chatzopoulos)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 1805 der Kommission vom 27. März 2014, mit dem erklärt wird, dass die Veräußerung bestimmter von der Larco General Mining & Metallurgical Company SA genutzter Vermögenswerte keine staatliche Beihilfe darstellt (SA.37954 [2013/N])
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Elliniki Metalleftiki kai Metallourgiki Larymnis Larko AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 395 vom 10.11.2014.
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