28.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 320/27
Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2015 — Pro Asyl/EASO
(Rechtssache T-617/14) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Einsatzplan für die Entsendung eines Asyl-Unterstützungsteams nach Bulgarien - Verweigerung des Zugangs - Erledigung - Nichtigkeitsklage - Elektronisches Dokumentenregister - Offensichtliche teilweise Unzulässigkeit))
(2015/C 320/43)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Pro Asyl Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e. V. (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hilbrans)
Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) (Prozessbevollmächtigte: L. Cerdán Ortiz-Quintana als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Schreibens EASO/ED/2014/134 des EASO vom 10. Juni 2014
Tenor
1.
Soweit die Klage auf die Nichtigerklärung des Schreibens EASO/ED/2014/134 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) vom 10. Juni 2014 gerichtet ist, mit dem der Zugang zum Einsatzplan für die Entsendung des Asyl-Unterstützungsteams der Europäischen Union nach Bulgarien verweigert wurde, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
2.
Im Übrigen wird die Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.
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