25.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 27/55
Beschluss des Gerichts vom 27. November 2015 — Italien/Kommission
(Rechtssache T-636/14) (1)
((Sprachenregelung - Ausschreibung der Stelle des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Union - Sprachanforderungen auf der Online-Bewerbungsmaske - Angebliche Abweichung von der im Amtsblatt veröffentlichten Stellenausschreibung - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt))
(2016/C 027/71)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas, V. Čepaitė und R. Krasuckaitė)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Ausschreibung KOM/2014/10356 der Stelle des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (ABl. 2014, C 185 A, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Die Republik Litauen trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Streithilfe.
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014.
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