6.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/19
Beschluss des Gerichts vom 13. Mai 2015 — Klar und Fernandez Fernandez/Kommission
(Rechtssache T-665/14 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Personalvertretung der Kommission - Von der örtlichen Sektion Luxemburg vorgenommene Abberufung eines ihrer ständigen Mitglieder bei der zentralen Personalvertretung - Weigerung, die Abberufungsentscheidung als rechtmäßig anzuerkennen - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unzulässig - Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens - Beschwerende Maßnahme - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))
(2015/C 221/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Robert Klar (Grevenmacher, Luxemburg) und Francisco Fernandez Fernandez (Steinsel, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und J. Currall)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2014, Klar und Fernandez Fernandez/Kommission (F-114/13, Slg. ÖD, EU:F:2014:192), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Robert Klar und Herr Francisco Fernandez Fernandez tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 380 vom 27.10.2014.
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