1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/55
Beschluss des Gerichts vom 23. November 2015 — EREF/Kommission
(Rechtssache T-694/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 - Verband - Keine unmittelbare Betroffenheit der Mitglieder - Unzulässigkeit))
(2016/C 038/72)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: European Renewable Energies Federation (EREF) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin U. Prall)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, K. Herrmann und R. Sauer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission vom 28. Juni 2014„Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020“ (ABl. C 200, S. 1) in Bezug auf die Kriterien für die Beurteilung der Vereinbarkeit der zugunsten von Energie aus erneuerbaren Quellen gewährten Beihilfen mit dem Binnenmarkt
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die European Renewable Energies Federation (EREF) trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.
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