28.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 320/29
Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2015 — CGI Luxembourg und Intrasoft International/Parlament
(Rechtssache T-769/14) (1)
((Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Entwicklung und Wartung von Produktionsinformationssystemen - Einstufung eines Bieters in der Kaskadenregelung - Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidungen - Erledigung))
(2015/C 320/45)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: CGI Luxembourg SA (Bertrange, Luxemburg) und Intrasoft International SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: B. Simon und L. Darie)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Parlaments, das Angebot der Klägerinnen im Hinblick auf die Vergabe des Auftrags für das Los 3 „Entwicklung und Wartung von Produktionsinformationssystemen“ der offenen Ausschreibung PE/ITEC-ITS14 — „Externe Bereitstellung von IT-Dienstleistungen“ in der Rangfolge an die zweite Stelle zu setzen und den ersten Auftrag in der Kaskadenregelung dieser Ausschreibung an ein anderes Konsortium zu vergeben, sowie auf Schadensersatz
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 46 vom 9.2.2015.
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