1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/56
Beschluss des Gerichts vom 27. November 2015 — Italien/Kommission
(Rechtssache T-809/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Ausschreibung der Stelle des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Union - Sprachanforderungen auf der Online-Bewerbungsmaske - Angebliche Abweichung von der im Amtsblatt veröffentlichten Stellenausschreibung - Von der Kommission nach Abschluss des Verfahrens für die Einreichung der Bewerbungen versandtes Schreiben - Unzulässigkeit))
(2016/C 038/74)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, Avvocato dello Stato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung eines in einem Schreiben vom 2. Oktober 2014 des Generaldirektors der Generaldirektion (GD) „Humanressourcen und Sicherheit“ der Kommission an den Generaldirektor für die Europäische Union des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten angeblich enthaltenen Beschlusses der Kommission
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 46 vom 9.2.2015.
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