20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/28
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Februar 2015 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-826/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Körperschaftsteuerliche Regelung, die steuerlich in Spanien ansässigen Unternehmen die Abschreibung des sich aus dem Erwerb von indirekten Beteiligungen ergebenden Geschäfts- oder Firmenwerts ermöglicht - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit))
(2015/C 127/38)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Sampol Pucurull)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky, C. Urraca Caviedes und P. Němečková)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2014) 7280 final der Kommission vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.35550 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens — Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der Beschluss vom 8. Januar 2015 in der Rechtssache T-826/14 R wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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