22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/51
Klage, eingereicht am 3. Januar 2014 — Inditex und Naviera Nebulosa de Omega/Kommission
(Rechtssache T-10/14)
2014/C 52/99
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Industria de Diseño Textil, SA (Inditex) (Arteixo, Spanien) und Naviera Nebulosa de Omega, AIE (Las Palmas de Gran Canaria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero, A. Lamadrid de Pablo und A. Biondi)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit darin das als das spanische Leasing-Modell bezeichnete Maßnahmenpaket als eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare neue staatliche Beihilfe eingestuft wird;
—
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als die einzigen Adressaten der Einziehungsanordnung bezeichnet werden;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückzahlung der angeblichen Beihilfen anordnet;
—
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der zwischen den Investoren und anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge enthält, und
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.
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