28.4.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/31
Klage, eingereicht am 13. Februar 2014 — Harry’s New York Bar/HABM — Harrys Pubar (HARRY’S NEW YORK BAR)
(Rechtssache T-97/14)
2014/C 129/38
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Harry’s New York Bar SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Arnaud)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Harrys Pubar AB (Göteborg, Schweden)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. November 2013 in den verbundenen Sachen R 1038/2012-1 und R 1045/2012-1 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „HARRY’S NEW YORK BAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 30, 32 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 383 445.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Schwedische Marken Nrn. 356 009, 320 026, 315 142, 55 6513-1066 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde in der Sache R 1038/2012-2 teilweise stattgegeben. In der Sache R 1045/2012-1 wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.
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