12.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/37
Klage, eingereicht am 14. Februar 2014 — Universal Utility International/HABM (Greenworld)
(Rechtssache T-106/14)
2014/C 142/48
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Universal Utility International GmbH & Co.KG (Kaarst, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Mietzel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2013 in der Sache R 1658/2013-4 aufzuheben;
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hilfsweise, die angegriffene Entscheidung insoweit aufzuheben, als sie die Zurückweisung der Anmeldung für die in Klasse 35 und 39 angemeldeten Dienstleistungen bestätigt hat;
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äußerst hilfsweise, die angegriffene Entscheidung insoweit aufzuheben, als sie die Zurückweisung der Anmeldung für die in Klasse 35 angemeldeten Dienstleistungen bestätigt hat;
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dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke Greenworld für Waren und Dienstleistungen der Klassen 4, 35 und 39 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 616 588
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94
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