5.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 135/54
Klage, eingereicht am 20. Februar 2014 Kicktipp/HABM — Società Italiana Calzature (kicktipp)
(Rechtssache T-135/14)
2014/C 135/70
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Kicktipp GmbH (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Dreyer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Società Italiana Calzature Srl (Mailand, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Dezember 2013 in der Sache R 1061/2012-2 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „kicktipp“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35, 38 und 41 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 874 281.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische Marken Nr. 348 149, 905 554, 905 554 für Waren der Klasse 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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