5.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 135/55
Klage, eingereicht am 24. Februar 2014 — Tilda Riceland Private/HABM — Siam Grains (BASMALI LONG GRAIN RICE RIZ LONG DE LUXE)
(Rechtssache T-136/14)
2014/C 135/71
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Tilda Riceland Private Ltd (Gurgaon, Indien) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, N. Urwin und D. Sills, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Siam Grains Co. Ltd (Bangkok, Thailand)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Dezember 2013 in der Rechtssache R 1086/2012-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in schwarz und weiß für Waren in Klasse 30, mit den Wortbestandteilen „BASMALI LONG GRAIN RICE RIZ LONG DE LUXE“ — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 520 641.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Ältere, nicht eingetragene Marke und älteres, „im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Warenklasse genutztes“ Zeichen „BASMATI“, das im Vereinigten Königreich in Bezug auf „Reis“ verwendet wird.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.
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