30.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 202/26
Klage, eingereicht am 9. April 2014 — Gmina Kosakowo/Kommission
(Rechtssache T-217/14)
2014/C 202/33
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Gmina Kosakowo (Kosakowo, Polen) (Prozessbevollmächtigter: M. Leśny, Rechtsberater [radca prawny])
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2014 in der Sache SA 35388 für nichtig zu erklären, mit dem Polen aufgegeben wird, eine zu Unrecht gezahlte staatliche Beihilfe vom Flughafen Gdynia-Kosakowo zurückzufordern;
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund:
—
Fehlerhafte Feststellung des Sachverhalts, der dem angefochtenen Beschluss zugrunde gelegt wurde
2.
Zweiter Klagegrund:
—
Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV wegen der grundlosen Annahme, dass die Gmina Kosakowo eine öffentliche Beihilfe unter Verstoß gegen diese Vorschrift gewährt habe, obwohl die Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo sp. z o.o. durch diese Einheit die Verrechnung einer Transaktion im Rahmen eines Vertrags über die Pacht von Grund und Boden dargestellt habe; außerdem falsche Anwendung des Kriteriums des Privatinvestors durch die Europäische Kommission
3.
Dritter Klagegrund
—
Verstoß gegen folgende Verfahrensvorschriften: Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates wegen falscher Anwendung des Kriteriums des Privatinvestors; Art. 7. Abs. 5 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates wegen unrichtiger Bestimmung des zu erstattenden Beihilfebetrags, in den auch Ausgaben für Sicherheit und Infrastruktur einbezogen worden seien; Art. 296 Abs. 2 AEUV, weil der angefochtene Beschluss nicht angemessen begründet worden sei, da er nicht die wesentlichen Angaben enthalte, anhand deren sich seine Gründe feststellen ließen.
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