21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/22
Klage, eingereicht am 17. April 2014 — Meica/HABM — Salumificio Fratelli Beretta (MINIMINI)
(Rechtssache T-247/14)
2014/C 235/30
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG (Edewecht, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Labesius)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Salumificio Fratelli Beretta SpA (Barzanò, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Februar 2014 in der Sache R 1159/2013-4 aufzuheben und
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „STICK MINIMINI Fratelli Beretta 1812 GLI ORIGINALI“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 0 67 031.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „Mini Wini“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29 und 38 — Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 3 2 97 835.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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