21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/23
Klage, eingereicht am 16. April 2014 — Masafi/HABM — Hd1 (masafi)
(Rechtssache T-249/14)
2014/C 235/32
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Masafi Co. LLC (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Hinarejos Mulliez)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hd1 Ltd (Huddersfield, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Februar 2014 in der Rechtssache R 1131/2013-4 aufzuheben;
—
der anderen Beteiligten im Verfahren, sollte sie als Streithelferin beitreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in Schwarz und Weiß mit dem Wortbestandteil „masafi“, für Waren der Klassen 29, 30 und 32.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Die im Vereinigten Königreich unter der Nr. 5 51 560 für das Wort „masafi“ eingetragene Marke.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009.
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