21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/24
Klage, eingereicht am 23. April 2014 — Aalto-korkeakoulusäätiö/HABM (APPCAMPUS)
(Rechtssache T-255/14)
2014/C 235/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Aalto-korkeakoulusäätiö (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Tomás Pedro)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. Januar 2014 in der Sache R 713/2013-2 insoweit teilweise aufzuheben, als sie die Entscheidung bestätigt hat, der internationalen Registrierung Nr. 1 1 34 485 der Wortmarke „APPCAMPUS“ in Bezug auf Computersoftware, Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger der Klasse 9 und in Bezug auf wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen sowie Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software in Klasse 42 den Schutz in der Europäischen Union zu verweigern;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung Nr. 1 1 34 485, in der die Europäische Union benannt ist, der Wortmarke „APPCAMPUS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38, 41 und 42.
Entscheidung des Prüfers: Feststellung, dass die angemeldete Marke teilweise nicht eintragungsfähig sei.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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