21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/25
Klage, eingereicht am 24. April 2014 — Bionecs/HABM — Fidia Farmaceutici (BIONECS)
(Rechtssache T-262/14)
2014/C 235/35
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Bionecs GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Knitter)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fidia Farmaceutici SpA (Abano Terme, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Februar 2014 in der Sache R 1179/2013-1 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „BIONECS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 29 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 6 50 638.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „BIONECT“ für Waren der Klasse 5, registriert als internationale Marke unter der Nr. 7 15 915.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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