14.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/60
Klage, eingereicht am 5. Mai 2014 — Christian Dior Couture/HABM (Darstellung eines sich wiederholenden Musters mit Reliefeffekt)
(Rechtssache T-313/14)
2014/C 223/62
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Christian Dior Couture SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Sabatier)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 4. März 2014 in der Sache R 459/2013-4 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der Internationalen Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke Nr. 1 1 00 187 für einige der Waren der Klassen 9, 14, 18 und 25 den Schutz des Gemeinschaftsmarkensystems zu verweigern;
—
die Anmeldung der Bildmarke Nr. 1 1 00 187 für alle Waren der Klassen 9, 14, 18 und 25, hilfsweise für die Waren, deren Benutzung ausdrücklich nachgewiesen ist, zuzulassen;
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dem HABM gemäß Art. 87 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin im Verfahren vor dem HABM und im Rahmen der vorliegenden Klage entstanden sind.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke mit der Darstellung eines sich wiederholenden Musters mit Reliefeffekt für die Waren der Klassen 9, 14, 18 und 25.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009.
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