7.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 212/37
Klage, eingereicht am 5. Mai 2014 — Hipp/HABM — Nestlé Nutrition (Praebiotik)
(Rechtssache T-315/14)
2014/C 212/48
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Hipp & Co. (Sachseln, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey, A. Wagner und S. Brandstätter)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nestlé Nutrition GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Februar 2014 in den Sachen R 1171/2012-4 und R 1326/2012-4 aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke „Praebiotik“ für Waren der Klassen 5, 29 und 32 — Gemeinschaftsmarke Nr. 3 83 919
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Nestlé Nutrition GmbH
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Löschungsantrag wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wird teilweise aufgehoben dahingehend, dass die angefochtene Marke vollständig für verfallen erklärt wird. Die Beschwerde der Hipp & Co. wird zurückgewiesen.
Klagegründe:
—
Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009;
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Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
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Verstoß gegen Art. 78 der Verordnung Nr. 207/2009
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