4.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 253/49
Klage, eingereicht am 29. Mai 2014 — Sequoia Capital Operations/HABM — Sequoia Capital (SEQUOIA CAPITAL)
(Rechtssache T-369/14)
2014/C 253/64
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Sequoia Capital Operations LLC (Menlo Park, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: F. Delord und A. Rendle, Solicitors, und G. Hollingworth, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sequoia Capital LLP (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. März 2014 in der Sache R 1457/2013-4 aufzuheben;
—
dem Amt und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer ihre eigenen Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer und dem Gericht sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „SEQUOIA CAPITAL“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 465 347.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Sequoia Capital LLP.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Wortmarke Nr. 4 102 141 „SEQUOIA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 36.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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