28.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/27
Klage, eingereicht am 30. Mai 2014 — Ezz/Rat
(Rechtssache T-377/14)
2014/C 245/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Ahmed Abdelaziz Ezz (Gizeh, Ägypten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-F. Bellis, R. Luff, A. Bailleux, Q. Declève, P. Vovan, S. Rowe und A. Yehia)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären;
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den Beschluss 2014/153 für nichtig zu erklären, soweit er die restriktiven Maßnahmen gegen den Kläger, die im Beschluss 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten geregelt sind, bis zum 22. März 2015 verlängert;
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dem Rat der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-375/14, Al Naggar/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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