11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/38
Klage, eingereicht am 30. Mai 2014 — Pshonka/Rat
(Rechtssache T-381/14)
2014/C 261/63
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Viktor Pavlovych Pshonka (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Constantina und J. Reymond)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt:
—
den Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 und die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 nach Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) teilweise für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen, und insbesondere anzuordnen,
—
dass der Name des Klägers aus Anhang I der Verordnung Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 entfernt wird;
—
dass der Name des Klägers aus Anhang I des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 entfernt wird;
—
den Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 und die Verordnung Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 nach Art. 263 AEUV teilweise für nichtig zu erklären, soweit sie nicht mit dem Gemeinsamen Vorschlag in Einklang stehen;
—
dem Rat die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Kläger entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-380/14, Pshonka/Rat, vorgebrachten identisch oder ihnen ähnlich sind.
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