11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/39
Klage, eingereicht am 4. Juni 2014 — Premo/HABM — Prema Semiconductor (PREMO)
(Rechtssache T-400/14)
2014/C 261/65
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Premo, SL (Campanillas, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Cornu, F. de Visscher und E. De Gryse)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Prema Semiconductor GmbH (Mainz, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt:
—
die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. April 2014 in der Sache R 1000/2013-5 aufzuheben;
—
hilfsweise die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie dem Widerspruch in Bezug auf „Induktoren“, „Transformatoren“ und „Geräuschfilter“ stattgegeben hat;
—
dem HABM und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „PREMO“ für Waren der Klasse 9 — Internationale Registrierung Nr. 9 73 341.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Prema Semiconductor GmbH.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke „PREMA“ für Waren der Klasse 9.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
—
Verstoß gegen Regel 22 Abs. 6 der Verordnung der Kommission Nr. 2868/95 und gegen die Verteidigungsrechte der Klägerin;
—
Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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