4.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 253/58
Klage, eingereicht am 13. Juni 2014 — Superficies de Alimentación/Kommission
(Rechtssache T-433/14)
2014/C 253/79
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Superficies de Alimentación, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. López Gómez, abogado)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, den Beschluss, mit dem das als spanisches True-Lease-Modell [SEAF] bezeichnete steuerliche Maßnahmenpaket als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe bezeichnet wird, für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses, in denen die investierenden wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als die einzigen Begünstigten dieser angeblichen Beihilfen und gleichzeitig als die einzigen zur Rückzahlung Verpflichteten bezeichnet werden, für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit unter Verstoß gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Europäischen Union die Rückzahlung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich zur Rechtmäßigkeit der von den Investoren mit anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge äußert, und
—
der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-401/14, Duro Felguera SA/Kommission.
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