4.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 253/60
Klage, eingereicht am 9. Juni 2014 — Neka Novin/Rat
(Rechtssache T-436/14)
2014/C 253/81
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Neka Novin (Yusef Abad, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vidal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den in der Mitteilung vom 15. März 2014 genannten Beschluss des Rates, die gegen die Klägerin verhängte Sanktion aufrechtzuerhalten, für nichtig zu erklären;
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Rechtsfehler, da der Grund für die Aufrechterhaltung der gegen die Klägerin verhängten restriktiven Maßnahmen, nicht hinreichend sei.
2.
Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler, da der Beklagte zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die Klägerin spezielles Material angekauft habe, das direkt im iranischen Nuklearprogramm verwendet werde.
3.
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung des Eigentumsrechts.
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