4.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 253/60
Klage, eingereicht am 16. Juni 2014 — Metalúrgica Galaica/Kommission
(Rechtssache T-442/14)
2014/C 253/82
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Metalúrgica Galaica, SA (Narón [A Coruña], Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. López Gómez)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, den Beschluss, soweit darin das steuerliche Maßnahmenpaket, d. h. gemäß der Kommission das spanische True-Lease-Modell [SEAF], als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe bezeichnet wird, für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses, in denen die investierenden wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als die einzigen Begünstigten dieser behaupteten Beihilfen und gleichzeitig als die einzigen zur Rückzahlung Verpflichteten bezeichnet werden, für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit unter Verstoß gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Europäischen Union die Rückzahlung der behaupteten Beihilfen angeordnet wird;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses, soweit darin zur Rechtmäßigkeit der von den Investoren mit anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge Stellung genommen wird, vollständig oder in der Weise für nichtig zu erklären, dass das Verbot der Abwälzung auf die Rentabilität der Operationen beschränkt wird, und
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-401/14, Duro Felguera SA/Kommission.
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