11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/43
Klage, eingereicht am 16. Juni 2014 — TAO/AFI und SFIE/Parlament und Rat
(Rechtssache T-456/14)
2014/C 261/69
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Association des Fonctionnaires Indépendants pour la Défense de la Fonction Publique Européenne (TAO/AFI) (Brüssel, Belgien) und Syndicat des Fonctionnaires Internationaux et Européens (SFIE) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagte: Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerinnen beantragen:
—
die vorliegende Nichtigkeitsklage vor dem Gericht für zulässig zu erklären;
—
die angefochtenen Verordnungen mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für nichtig zu erklären;
—
den Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen als einzigen Klagegrund einen Verstoß gegen ihre Vorrechte als Gewerkschafts- und Berufsverbände geltend, und zwar gegen das Anhörungsrecht und das Verhandlungsrecht.
Sie sei nämlich weder in der Vorbereitungsphase der Vorschläge noch in der Verhandlungsphase der angefochtenen Verordnungen angehört worden.
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