11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/50
Klage, eingereicht am 26. Juni 2014 — Caamaño Sistemas Metálicos u. a./Kommission
(Rechtssache T-477/14)
2014/C 261/78
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinn: Caamaño Sistemas Metálicos, SL (La Coruña, Spanien), Blumaq, SA (Castellón, Spanien), Grupo Ibérica de Congelados, SA (Vigo, Spanien), und Inversiones Rentaragon, SA (Zaragoza, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen:
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;
—
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung bezeichnet werden;
—
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;
—
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern Stellung genommen wird;
—
der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.
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