11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/52
Klage, eingereicht am 26. Juni 2014 — Monthisa Residencial/Kommission
(Rechtssache T-484/14)
2014/C 261/82
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Monthisa Residencial, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. de Artíñano Rodríguez de Torres und J. Martínez Muro)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt:
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;
—
hilfsweise die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung bezeichnet werden;
—
hilfsweise Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit unter Verletzung allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;
—
der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.
Insbesondere macht die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV und gegen den vom Unionsrecht anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes geltend.
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