25.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/52
Klage, eingereicht am 30. Juni 2014 — La Perla/HABM — Alva Management (LA PERLA)
(Rechtssache T-492/14)
2014/C 282/68
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: La Perla sp. z o.o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Siciarek)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alva Management GmbH (Icking, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. April 2014 in der Sache R 626/2013-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten und der anderen Beteiligten, sollte sie dem Verfahren beitreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „LA PERLA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 44 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 8 54 225.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Als Gemeinschaftsmarke und nationale Marke registrierte Wortmarke „PERLAMAR“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Gemeinschaftsmarkenverordnung.
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