22.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 329/23
Klage, eingereicht am 16. Juli 2014 — Klass/HABM — F. Smit (PLAYSEAT) (PLAYSEATS)
(Rechtssache T-540/14)
2014/C 329/32
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Oliver Klass (Remscheid, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Bender)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: F. Smit Holding BV (Doetinchem, Niederlande)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidungen der 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15/05/2014 in den Sachen R 1616/2013-4 und R 1834/2013-4 dahingehend abzuändern, dass den beiden Löschungsanträgen vom 31/07/2012 stattgegeben wird;
—
die Kosten des Verfahrens der Beklagten und der anderen Partei aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarken, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarken „PLAYSEAT“ und „PLAYSEATS“ für Waren der Klasse 9 — Gemeinschaftsmarken Nr. 7 5 95 184 und Nr. 8 8 42 254
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: F. Smit Holding BV
Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin
Begründung der Anträge auf Nichtigerklärung: Absolute Nichtigkeitsgründe des Artikels 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung der Anträge auf Nichtigerklärung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerden
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009
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