6.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 351/15
Klage, eingereicht am 25. Juli 2014 — Lidl Stiftung/HABM — Horno del Espinar (Castello)
(Rechtssache T-549/14)
2014/C 351/17
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Wolter und M. Kefferpütz sowie Rechtsanwältin A. Marx)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Horno del Espinar, SL (El Espinar, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. April 2014 in den verbundenen Sachen R 1233/2013-2 und R 1258/2013-2 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Castello“ für Waren in den Klassen 29, 30 und 31 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 8 19 973.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Zahlreiche ältere Gemeinschafts- und nationale Marken, die unter anderem den Wortbestandteil „Castelló“ enthalten.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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