6.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 351/18
Klage, eingereicht am 28. Juli 2014 — Yoo Holdings/HABM — Eckes-Granini Group (YOO)
(Rechtssache T-562/14)
2014/C 351/22
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Yoo Holdings Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: D. Farnsworth, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eckes-Granini Group GmbH (Nieder-Olm, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. April 2014 in der Sache R 762/2013-2 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „YOO“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 4 87 924.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene nationale und internationale Wortmarke „YO“ für Waren der Klassen 29, 30 und 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde teilweise für nichtig erklärt und dem Widerspruch teilweise stattgegeben.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009.
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