6.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 351/21
Klage, eingereicht am 4. August 2014 — Giand/HABM — Flamagas (FLAMINAIRE)
(Rechtssache T-583/14)
2014/C 351/27
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Giand Srl (Rimini, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Flamagas, SA (Barcelona, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Juni 2014 in der Sache R 2117/2011-4 aufzuheben, mit der das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen den betreffenden Marken verneint wurde;
—
die Zurückverweisung an das HABM zur Abänderung der Entscheidung in der Sache und zur Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 8 6 80 746 für alle beanspruchten Waren mit Ausnahme der nicht angefochtenen Waren;
—
dem Beklagten die Kosten der drei Instanzen aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „FLAMINAIRE“ für Waren der Klassen 16 und 34 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 6 80 746.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Flamagas, SA.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale und nationale Wortmarken für Waren der Klassen 16 und 34.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
—
Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem;
—
fehlerhafte Beurteilung der Verwechslungsgefahr;
—
fehlerhafte Beweiswürdigung.
Full & Egal Universal Law Academy