13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/17
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Makhlouf/Rat
(Rechtssache T-593/14)
2014/C 361/23
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Rami Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
demzufolge den Beschluss 2014/309/GASP vom 28. Mai 2014 und die nachfolgenden Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
(1) ABl. C 290, S. 13.
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