20.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 372/21
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Cham und Bena Properties/Rat
(Rechtssache T-597/14)
2014/C 372/26
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Cham Holding Co. SA und Bena Properties Co. SA (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d'Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
folglich die Europäische Union zum Ersatz des den Klägerinnen im Zusammenhang mit der Aussetzung des Projekts „Yasmeen Rotana“ entstandenen Schadens in Höhe von 4 3 0 00 000 EUR zu verurteilen;
—
einen Sachverständigen zur Ermittlung des gesamten Ausmaßes des Schadens der Klägerinnen zu bestimmen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-592/14, Makhlouf/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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