13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/19
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Almashreq Investment Fund/Rat
(Rechtssache T-598/14)
2014/C 361/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Almashreq Investment Fund (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
seine Klage für zulässig und für begründet zu erklären;
—
demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, ihm den gesamten ihm entstandenen Schaden in Höhe von 10 000 Euro zu ersetzen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-592/14, Makhlouf/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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