13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/20
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Othman/Rat
(Rechtssache T-601/14)
2014/C 361/30
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Razan Othman (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
infolgedessen den Beschluss 2014/309/GASP vom 28. Mai 2014 und seine nachfolgenden Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie davon betroffen ist;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten Klagegründen identisch oder diesen ähnlich sind.
(1) ABl. C 290, S. 13.
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