13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/22
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Drex Technologies/Rat
(Rechtssache T-605/14)
2014/C 361/33
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
infolgedessen den Beschluss 2014/309/GASP vom 28. Mai 2014 und die nachfolgenden Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
(1) ABl. C 290, S. 13.
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